Casino Luzern
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Nutzungsbedingungen

Version: 2Publiziert: 02 Mai, 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für mycasino

Gültig ab 2. Mai 2023

Danke, dass du dich für mycasino entschieden hast!

Bei uns findest du das spannendste Spielangebot der Schweiz. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») beschreiben die Bedingungen, nach denen du dieses Angebot nutzen kannst.

Durch die Spielerkontoeröffnung, die Nutzung unseres Spielangebots und mit jeder Anmeldung auf dem Spielerkonto gelten die vorliegenden AGB als angenommen. Lies die AGB daher bitte sorgfältig durch.

Die AGB finden auf alle durch die Grand Casino Luzern AG, Haldenstrasse 6, 6006 Luzern, Schweiz (nachfolgend «GCL» oder «Veranstalterin») auf der Internetseite mycasino.ch (nachfolgend «Spielplattform») für den Schweizer Markt angebotenen Online-Spielbankenspiele und Online-Dienstleistungen (nachfolgend «Spiele» oder «Spielangebot») Anwendung.

Die Veranstalterin hält sich an die Schweizer Gesetzgebung, insbesondere an die Schweizer Gesetze und Verordnungen über Geldspiele.

Die Veranstalterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden in geeigneter Form bekannt gegeben. Rechtlich verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Version der AGB.

1. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH

1.1. Grand Casino Luzern AG ist eine in der Schweiz konzessionierte Spielbank (Konzession A, Nummer 326-12 vom 13.06.2002), die eine Spielplattform gemäss Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) betreibt, basierend auf der vom Bundesrat erteilten Konzessionserweiterung Nr. 326-12-01 vom 07.06.2019 für die Online-Durchführung von Spielbankenspielen.

1.2. Die Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgend «Spieler») können auf der Spielplattform ein Spielerkonto eröffnen, Guthaben auf das Spielerkonto einzahlen, davon Einsätze für Spiele tätigen und sich Gewinne bzw. Guthaben vom Spielerkonto auszahlen lassen.

1.3. Die AGB finden Anwendung auf die Nutzung des Spielangebots sowie der Dienstleistungen der Spielplattform in der Schweiz über folgende Vertriebskanäle: www.mycasino.ch sowie deren Subdomains, mobile Anwendungen, von und für die Veranstalterin betriebene Kundenbetreuung (nachfolgend «Kundendienst»), von und für GCL betriebene Online-Spiel-Server, von und für GCL betriebene technische Infrastruktur sowie Software und Datenbanken.
Nicht Gegenstand der AGB sind Fragen, die sich aus der Nutzung a) der internetfähigen Endgeräte des Spielers (bspw. PC, Mobiltelefon), b) von Software Dritter für die Darstellung und Wiedergabe des Inhalts der Spielplattform (bspw. Betriebssystem, Webbrowser), c) von App-Stores Dritter (bspw. Google Play, Apple Store) oder d) aus der Internet-Verbindung des Spielers zum Spielangebot und zu den Dienstleistung der Spielplattform ergeben, da diese Leistungen nicht von der Veranstalterin erbracht werden.

1.4. Der Spieler kann bei der Nutzung einzelner Spielangebote oder Dienstleistungen von der Veranstalterin aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB oder Spielregeln mittels Anklicken eines entsprechenden Bestätigungsfeldes zu wiederholen, z. B. im Rahmen der Spielerkontoeröffnung.

1.5. Warum und zu welchen Zwecken die Veranstalterin personenbezogene Daten erfasst und verwendet, ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB.

2. ALLGEMEINES

2.1. Der Spieler darf das Spielangebot nur nutzen, wenn er handlungsfähig ist und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt.

2.2. Der Spieler hat das Recht, das Spielangebot mit dem Einsatz seines Spielguthabens gemäss den jeweils anwendbaren Spielregeln zu nutzen. Die Spielregeln sind auf der Spielplattform einsehbar. Das Spielangebot umfasst Spielbankenspiele gemäss geltender Gesetzgebung wie z. B. Geldspielautomaten, American Roulette, Blackjack und Poker.

2.3. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung das Spielangebot und die Spielregeln jederzeit der Nachfrage und der technischen Entwicklung anzupassen.

2.4. Die Veranstalterin kann den Zugang zu bestimmten Spielen jederzeit von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (z. B. Mindestanzahl absolvierter Spiele, Nachweis der Einzahlung für Guthaben).

2.5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zugang zur Spielplattform und auf die Nutzung des Spielangebots. Die Veranstalterin kann dem Spieler den Zugang jederzeit ohne Angaben von Gründen verweigern. Der Spieler kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Spiel ausgeschlossen werden. (Art. 53 BGS)

2.6. Der Zugang zur Spielplattform kann jederzeit aus technischen Gründen (z. B. Wartung, Instandstellung, Anpassung des Spielangebots) permanent oder vorübergehend eingeschränkt werden.

3. SPIELERKONTO

3.1. Als Spieler zugelassen sind Personen ab 18 Jahren (volljährig) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Verordnung über Geldspiele, VGS), die weder von einer Spielsperre betroffen sind (Art. 80 BGS), noch einem Spielverbot unterliegen (Art. 52 BGS).
Die Veranstalterin kann zudem die Eröffnung eines Spielerkontos ohne Angabe von Gründen verweigern.

3.2. Für die Spielerkontoeröffnung muss sich der Spieler vollständig und wahrheitsgetreu registrieren. Die Veranstalterin kann ein provisorisches Spielerkonto während einer Dauer von maximal 30 Tagen eröffnen.

3.3. Der Spieler gibt der Veranstalterin für die elektronische Korrespondenz eine gültige E-Mail-Adresse und Mobilnummer bekannt.

3.4. Der Spieler verpflichtet sich, die verlangten Angaben zur Person (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) gemäss einem amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis) und zu seiner Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) gemäss Wohnsitznachweis (z. B. Bank-/Postkontoauszug oder Strom-, Wasser-, Festnetzrechnung) wahrheitskonform sowie nachweisbar anzugeben.

3.5. Die Veranstalterin überprüft die vom Spieler gemachten Angaben zur Person und zur Wohnadresse (Art. 49 VGS) und kann dazu vom Spieler jederzeit einen entsprechenden Nachweis einfordern (z. B. Kopie amtlicher Ausweis, Kopie Wohnsitznachweis nicht älter als 3 Monate). Zudem ist die Veranstalterin berechtigt, Abklärungen zur Person und zur Wohnadresse des Spielers mittels Auskünften von Drittunternehmungen vorzunehmen (z. B. CRIF AG, Post CH AG, KYC Spider AG).

3.6. Pro Spieler darf nur ein Spielerkonto eröffnet werden. Das Spielerkonto gehört dem Spieler persönlich, ist nicht übertragbar und darf nicht Dritten zur Nutzung überlassen werden. Die Zugangsdaten (E-Mail-Adresse/Benutzername, Passwort) zum Spielerkonto sind durch den Spieler geheim zu halten und gegen die missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Der Spieler trägt alle Kosten und Folgen, die sich aus der missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten durch Dritte ergeben.

3.7. Der Spieler verpflichtet sich, die E-Mail-Adresse im Falle von Änderungen sofort anzupassen und die Veranstalterin während der gesamten Dauer des Spielerkontos über Namens-, Wohnorts- sowie Zahlungskontoänderungen umgehend zu informieren.

3.8. Die Veranstalterin darf die Informationen des Spielerkontos für Mitteilungen an den Spieler verwenden (z. B. AGB-Änderungen, Passwortrücksetzung, Zahlungskontonachforschung). Diese gelten als rechtswirksam zugestellt, wenn sie an die zum Zeitpunkt der Mitteilung im Spielerkonto erfasste E-Mail-Adresse oder Wohnadresse zugestellt werden.

3.9. Der Spieler kann das Spielerkonto jederzeit auflösen. Die Auflösung wird durch den Kundendienst vorgenommen. Nach der Spielerkontoauflösung kann der Spieler während 30 Tagen kein neues Spielerkonto eröffnen.

3.10. Die Veranstalterin kann den Zugang des Spielers zum Spielerkonto jederzeit deaktivieren oder das Spielerkonto auflösen, insbesondere wenn der Spieler a) unwahre Angaben macht; b) die AGB, die Bonusbestimmungen oder die Spielregeln nicht einhält; c) die Spielplattform missbräuchlich benutzt; d) von einer Spielsperre betroffen ist oder e) einem Spielverbot unterliegt; f) nicht als die wirtschaftlich berechtigte Person identifiziert werden kann; g) eingeforderte Nachweise zu seiner Person, Wohnadresse oder seinen finanziellen Verhältnissen nicht erbringt; h) auf andere Weise gegen die Rechtsordnung verstösst sowie k) seine Angaben nicht aktualisiert oder deren Mitteilung unterlässt.

3.11. Stellt die Veranstalterin fest, dass der Inhaber eines provisorischen Spielerkontos die Voraussetzungen unter Ziffer 3.1. nicht erfüllt, so wird der allfällige Aktivsaldo auf ein auf den Namen des Spielers lautendes Zahlungskonto überwiesen. Überwiesen wird höchstens die Summe der Beträge, die der Spieler eingezahlt hat. Ein allfälliger Überschuss wird dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen.

3.12. Die Veranstalterin löst das Spielerkonto gemäss Art. 51 VGS automatisch auf, wenn es während mehr als 2 Jahren inaktiv war – insbesondere, wenn es in dieser Zeitperiode keine Zahlungstransaktionen sowie keine Spieltransaktionen aufweist. Ein allfälliges Guthaben wird auf ein auf den Namen des Spielers lautendes Zahlungskonto überwiesen. Sind die Zahlungskontoangaben des Spielers nicht gültig und gelingt es der Veranstalterin trotz zumutbarem und in Bezug auf den betreffenden Betrag verhältnismässigem Aufwand nicht, den Spieler zu kontaktieren, so hält die Veranstalterin das Guthaben während 2 Jahren zur Verfügung des Spielers. Nach dieser Frist wird das Guthaben dem AHV-Ausgleichsfonds überwiesen. Jegliche Ansprüche gegenüber der Veranstalterin verfallen damit vollständig.

3.13. Bei Nichteinhaltung von Ziffer «3. Spielerkonto» behält sich die Veranstalterin das Recht vor, das Spielerkonto nicht zu eröffnen bzw. dieses aufzulösen (Art. 51 VGS).

4. SPIELGUTHABEN UND EIN-/AUSZAHLUNGEN

4.1. Das Spielerkonto dient ausschliesslich dazu, dem Spieler eine Spielteilnahme zu ermöglichen. Es darf insbesondere nicht dazu verwendet werden, um Gelder zu parken oder an Dritte zu übertragen. Das Spielerkonto wird in Schweizer Franken (CHF) geführt und durch die Einzahlungen des Spielers, durch seine Gewinne und durch Umwandlungen von Gratisspielguthaben gespeist. Die von der Veranstalterin gewährten Gratisspielguthaben gehören nicht zum Aktivsaldo (Art. 50 VGS).

4.2. Das Spielguthaben gehört dem Spieler persönlich, ist nicht übertragbar und wird nicht verzinst (Art. 69 Abs. 4 BGS).

4.3. Wenn das Spielguthaben in der Höhe nicht ausreicht, um den Spieleinsatz zu tätigen, ist eine Teilnahme am Spiel nicht möglich. Das Spielguthaben kann keinen Minussaldo aufweisen – die Gewährung von Darlehen oder Vorschüssen ist untersagt (Art. 75 BGS).

4.4. Solange das Spielerkonto provisorisch eröffnet ist (siehe Ziffer 3.2.), dürfen die Überweisungen des Spielers CHF 1'000 nicht übersteigen und darf der Spieler seine Gewinne nicht beziehen (Art. 52 VGS).

4.5. Die für den Spieler verfügbaren Zahlungsmittel (Ein-/Auszahlung) sowie deren Konditionen sind auf der Spielplattform publiziert und stehen dem Spieler nach der Anmeldung im Spielerkonto zur Verfügung. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler oder technische Probleme der Zahlungsmittel. Insbesondere gelten die zwischen dem Spieler und seinem Zahlungsmittelanbieter vereinbarten Bestimmungen und Konditionen.

4.6. Der Spieler darf nur Geld, von welchem er der wirtschaftlich Berechtigte ist, auf das Spielerkonto einzahlen. Der Spieler darf kein Geld auf das Spielerkonto einzahlen, von dem er weiss oder annehmen muss, dass es aus kriminellen oder illegalen Aktivitäten stammt, oder mit einem Zahlungsmittel einzahlen, über welches er nicht verfügungsberechtigt ist. Im Falle der Widerhandlung ist die Veranstalterin berechtigt und verpflichtet, die nach der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei vorgesehenen Massnahmen zu ergreifen.

4.7. Der Spieler kann zu jeder Zeit (mit Ausnahme von Ziffer 4.4.) verlangen, dass der Aktivsaldo auf dem Spielerkonto oder ein Teil davon auf sein Zahlungskonto überwiesen wird. Gewinne und Guthaben auf dem Spielerkonto dürfen ausschliesslich auf ein auf den Namen des Spielers lautendes Schweizer Zahlungskonto überwiesen werden (Art. 50 VGS). Das Guthaben wird in der Regel innert 2 Arbeitstagen ausbezahlt. Die Veranstalterin ist berechtigt, sämtliche Kosten und Bemühungen, die im Zusammenhang mit den Auszahlungen stehen, dem Spieler in Rechnung zu stellen und die entsprechenden Beträge vorab vom Guthaben in Abzug zu bringen.
GCL hat bei Auszahlungsvorgängen jederzeit das Recht, erneut Identifikationsdokumente oder andere Angaben anzufordern.

4.8. Der Spieler verpflichtet sich, auf Verlangen der Veranstalterin die wirtschaftlich berechtigte Person, detaillierte Informationen und Unterlagen hierzu sowie die Herkunft von Zahlungstransaktionen in Verbindung mit dem Spielerkonto anzugeben (Geldwäschereiverordnung ESBK, GwV-ESBK). Dabei ist die Veranstalterin frei, vom Spieler sämtliche Angaben und Nachweise zur Herkunft seiner finanziellen Mittel zu verlangen, die sie für notwendig erachtet. Das Recht der Veranstalterin, den Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen (insbesondere bei vorsätzlich falschen Angaben), bleibt vorbehalten.

4.9. Die Veranstalterin kann eine Zahlungstransaktion (Ein-/Auszahlung) verweigern, wenn ein Verdacht auf betrügerische Absicht besteht oder die Zahlungstransaktion in anderer Weise gegen die Rechtsordnung verstösst.

4.10. Die Veranstalterin kann das maximale Guthaben auf dem Spielerkonto nach eigenem Ermessen einschränken. Sie kann ein den Maximalbetrag übersteigendes Guthaben auf ein auf den Namen des Spielers lautendes Zahlungskonto überweisen.

4.11. Bei Fehlfunktionen und Fehlern auf der Spielplattform ist GCL berechtigt, sämtliche Einsätze zu stornieren und den ursprünglichen Einsatz an den Spieler zurückzuüberweisen.

4.12. Irrtümlich getätigte Zahlungen kann die Veranstalterin jederzeit zurückrufen.

5. EINSÄTZE UND GEWINNE

5.1. Demospiele, welche gratis gespielt werden können, sind entsprechend ausgezeichnet. Das Demospielguthaben ist nicht Bestandteil des Spielguthabens.

5.2. Die Einsätze des Spielers werden vom Spielerkonto abgebucht und Gewinne dem Spielerkonto gutgeschrieben.

5.3. Die Art und Weise, wie die Einsätze zu leisten sind, die Minimal- und Maximaleinsätze sowie die Gewinnmöglichkeiten sind den jeweiligen Spielregeln zu entnehmen (Art. 30 Verordnung des EJPD über Spielbanken, SPBV-EJPD).

5.4. Beim Pokerspiel (Pokerturnier, Cash Game) bestehen Einsätze, Gewinne und Kommissionen in Fremdwährungen. Die Umrechnungskurse werden täglich festgelegt. Das Buy-in sowie die Kommission in Fremdwährung werden in Schweizer Franken umgerechnet und vom Spielerkonto abgezogen. Der Gewinnbetrag (Pokerturniergewinn oder Cash-Game-Tischguthaben) in Fremdwährung wird in Schweizer Franken umgerechnet und dem Spielerkonto gutgeschrieben. Derselbe Umrechnungskurs wird während einer Spielsession des Spielers angewendet. D. h. für die Rückvergütung bei Abmeldung vor Pokerturnierbeginn wird der Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des geleisteten Buy-ins angewendet.

5.5. Der Spieler ist ausschliesslich selbst für eine allfällige Versteuerung seiner Gewinne und die Einhaltung sonstiger finanzieller und rechtlicher Vorgaben verantwortlich. Bei Gewinnen über CHF 1 Million ist die Veranstalterin verpflichtet, die Verrechnungssteuer einzubehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung abzuführen. Bei Fragen zu den Steuerfolgen hat der Spieler ausschliesslich seinen persönlichen Steuerberater zu konsultieren.

5.6. Bei einem Spielunterbruch werden die Gewinne des laufenden Spiels dem Spielerkonto gutgeschrieben. Es kann kein Einsatz erhoben werden, solange der Spieler nicht verbunden ist (Art. 25 SPBV-EJPD).

5.7. Beanstandungen wegen nicht gutgeschriebener Gewinne sind der Veranstalterin innerhalb von längstens 10 Tagen nach Auftreten der Abweichung schriftlich (Brief oder E-Mail) durch den Spieler mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Beanstandungsmöglichkeiten verwirkt.

5.8. Spieler unter dem erforderlichen Mindestalter, gesperrte sowie mit einem Spielverbot belegte Spieler haben weder Anspruch auf Rückerstattung ihrer Einsätze noch auf Auszahlung von Gewinnen. Solche Gewinne werden vollumfänglich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zugeführt (Art. 45 BGS).

5.9. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, fehlerhaft ausgewiesene Spielergebnisse nachträglich zu korrigieren sowie falsch oder betrügerisch zustande gekommene Gewinne nachträglich abzuerkennen.

5.10. Die Veranstalterin stellt dem Spieler keine Gewinnbestätigung aus (Art. 70 BGS).

6. PROMOTIONEN

6.1. Die Veranstalterin kann im Rahmen von Marketingaktivitäten bzw. Promotionen (nachfolgend «Promotion») Spielern, welche die von der Veranstalterin für die jeweilige Promotion festgelegten Kriterien erfüllen, spezielle Benefits (z. B. Boni, Freispiele) anbieten.

6.2. Nicht für Promotionen berücksichtigte Spieler haben keinen Anspruch auf eine Teilnahme oder eine Entschädigung.

6.3. Die Veranstalterin bestimmt die Bedingungen der Promotion; insbesondere die Art, die Gültigkeitsdauer, die Benefits sowie die Teilnahmekriterien.

6.4. Dem Spieler angebotene Promotionen können weder umgetauscht noch übertragen werden. Sie sind nicht auszahlbar; dies gilt insbesondere für Boni sowie für Freispiele.

6.5. Die Bedingungen für Boni und Freispiele sind in den Bonusbestimmungen geregelt. Die Bonusbestimmungen sind Bestandteil dieser AGB.

7. VERANTWORTUNGSVOLLES SPIEL UND SPIELSPERREN

7.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, einen Spieler mit auffälligem Spielverhalten zu dessen Schutz zu kontaktieren, gegebenenfalls finanzielle Dokumente einzufordern und entsprechende Massnahmen einzuleiten.

7.2. Die Veranstalterin kann vom Spieler jederzeit Angaben zu dessen Person oder dessen beruflichem und wirtschaftlichem Umfeld verlangen und entsprechende Unterlagen einfordern.

7.3. Die Veranstalterin ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Spielsperre auszusprechen, wenn der Verdacht besteht, dass der betreffende Spieler überschuldet ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen und Vermögen stehen. Um den diesbezüglichen Pflichten nachzukommen, analysiert die Veranstalterin die Transaktions- und Nutzungsdaten des Spielers und prüft bei Bedarf dessen Bonität.

7.4. Der Spieler kann bei der Veranstalterin jederzeit eine freiwillige Spielsperre beantragen.

7.5. Angeordnete oder freiwillige Spielsperren gemäss Art. 80 BGS gelten in der gesamten Schweiz auf unbestimmte Zeit für alle Spielbankenspiele in Casinos und im Internet, für online durchgeführte Grossspiele sowie für diejenigen Grossspiele, auf welche die interkantonale Behörde die Spielsperre ausgedehnt hat.

7.6. Die Spielsperre wird in einem gesamtschweizerischen Register eingetragen. Die Zugriffsrechte auf dieses Register sind gesetzlich geregelt.

7.7. Für freiwillig gesperrte Spieler besteht die Möglichkeit, nach frühestens 3 Monaten einen Antrag auf Aufhebung der Spielsperre zu stellen. Bei einer angeordneten Spielsperre besteht für den Spieler mit Beginn der Spielsperre die Möglichkeit, einen Aufhebungsantrag zu stellen. Sowohl für die freiwillige als auch für die angeordnete Spielsperre gelten die gleichen Aufhebungsbedingungen, unabhängig davon, ob der Spieler im landbasierten oder im Online-Casino der Veranstalterin gesperrt wurde.

8. GEISTIGES EIGENTUM

8.1. Sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche (inkl. Urheberrechte, Copyrights, Marken, Patente, andere Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstige Rechte) an den Spielen, an der Spielplattform und deren Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Unter der Voraussetzung, dass die AGB eingehalten sind, wird dem Spieler eine persönliche, widerrufliche sowie nicht-exklusive Nutzungslizenz zu privaten Zwecken eingeräumt. Eine andere Verwendung als für den eigenen privaten Gebrauch ist nicht gestattet.

8.2. Die Spielplattform kann Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten. Solche Rechte sind vom Spieler zu beachten.

8.3. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen, Vorführen oder die sonstige Verwendung der Inhalte der Spielplattform für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GCL erlaubt. Pressebilder der GCL dürfen hingegen ohne vorherige Zustimmung und honorarfrei für redaktionelle Zwecke verwendet werden, sofern sie dem öffentlichen Pressearchiv der GCL entstammen.

8.4. Es ist dem Spieler untersagt, die Spielplattform herzustellen, nachzuahmen, anzubieten, zu bewerben, zu vertreiben bzw. sonst wie in Verkehr zu bringen oder unrechtmässig zu verwenden.

9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

9.1. Die Veranstalterin leistet keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Spielplattform und die fehlerfreie Nutzbarkeit des Spielangebots. Dasselbe gilt auch im Falle von Angriffen Dritter auf die Systeme, welche die Spielplattform sichern.

9.2. Die Haftung der Veranstalterin für Schäden aus der Unterbrechung des Zugriffs auf die Spielplattform ist ausgeschlossen. Dies gilt namentlich im Fall von Unterhaltsarbeiten oder Eingriffen zur Aufrechterhaltung von Funktionen und Betrieb der Spielplattform.

9.3. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Fehlfunktionen der Spielplattform, für fehlerhafte Software der Spiele oder für die fehlerhafte Übermittlung von Daten. Eine Haftung der Veranstalterin für solche Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, namentlich die Haftung für vermeintlich oder tatsächlich entgangene Gewinne wegen fehlender Verfügbarkeit des Systems oder Übermittlungsfehlern.

9.4. Die Veranstalterin haftet nicht dafür, dass die Spielplattform frei von Viren oder anderen schädigenden Komponenten ist. Zudem kann es passieren, dass unberechtigte Dritte E-Mails, unter Verwendung der Firma der Veranstalterin oder der der Veranstalterin gehörenden Marke «mycasino», ohne Einverständnis der Veranstalterin versenden, die beispielsweise Viren oder Spyware enthalten oder zu Webinhalten verlinken, die Viren oder Spyware enthalten. Die Veranstalterin lehnt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang ab.

9.5. Die Benutzung der Spielplattform durch den Spieler erfolgt ausschliesslich auf dessen eigenes Risiko. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für daraus resultierende direkte Schäden. In allen anderen Fällen, namentlich bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, bei höherer Gewalt, bei indirekten Schäden, bei Folge- und Vermögensschäden (bspw. entgangener Gewinn, Reputationsschäden, Datenverlust, Zinsausfall usw.), ist die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung, auch für beigezogene Dritte, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung der Veranstalterin für Inhalte von Dritten, die auf die Spielplattform verweisen oder auf welche die Spielplattform verweist.

9.6. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und Auswertungsfehler sowie für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter oder abgefragter Daten. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe und Auswertung von Ergebnissen (z. B. Verwechseln von Spielern, falsche Spieleinsätze, falsche Preise) nachträglich zu berichtigen.

9.7. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf die missbräuchliche Nutzung des Spielerkontos durch den Spieler oder Dritte zurückzuführen sind.

10. UNLAUTERES VERHALTEN

10.1. Der Missbrauch der Spielplattform und des Spielangebots durch den Spieler wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Missbräuchlich sind namentlich die Täuschung und Verwendung unrichtiger oder irreführender Angaben zur Person des Spielers.

10.2. Missbrauch liegt vor, wenn der Spieler den Ausgang des Spiels durch Absprachen, Programmeingriffe oder sonstige regelwidrige Mittel zu beeinflussen versucht oder absichtliche Fehlfunktionen und Störungen herbeiführt oder mehrere Benutzerkonten eröffnet.

10.3. Es ist ausdrücklich untersagt, Software einzusetzen, mit welcher Profile der Spieler erstellt werden können oder welche geheime Absprachen zwischen den Spielern ermöglichen. Das Verbot bezieht sich auch auf Programme, welche das Betrügen ermöglichen oder zu ungerechtem Vorteil gegenüber den Mitspielern verhelfen.

10.4. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Spieler im Falle eines Verstosses gegen Ziffer «10. Unlauteres Verhalten» von der Nutzung der Spielplattform auszuschliessen sowie die Gutschrift von Gewinnen auf dem Spielerkonto und die Überweisung von Guthaben zu verweigern. Das Recht der Veranstalterin, den Sachverhalt bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen sowie Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt vorbehalten.

10.5. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bis zur Klärung der Situation, ob ein unlauteres Verhalten vorliegt, den Spieler und sein Spielerkonto zu sperren sowie sein Guthaben und seine Gewinne zurückzubehalten.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB und den Spielregeln ist folgende Reihenfolge einzuhalten: 1. Spielregeln, 2. AGB.

11.2. Weicht die französische, italienische oder englische Version der AGB von der deutschen Fassung ab, ist allein die deutsche Fassung massgebend.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde als ungültig, rechtswidrig oder nicht vollstreckbar erachtet werden, wird die Gültigkeit, Rechtmässigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und die Nutzung des Spielangebots sowie der Dienstleistungen der Spielplattform davon nicht berührt. Eine ungültige, rechtswidrige oder nicht vollstreckbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

11.4. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen GCL und dem Spieler ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

11.5. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Spieler und GCL gilt Luzern-Stadt unter Vorbehalt von Ziffer 11.6. als ausschliesslicher Gerichtsstand.

11.6. GCL behält sich zusätzlich das Recht vor, ihre Rechte am Wohnsitz des Spielers geltend zu machen.