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Aufhebung einer Spielsperre

Hast du eine angeordnete oder eine freiwillige Spielsperre und möchtest diese aufheben? In diesem Fall kannst du einen Aufhebungsantrag stellen.

Bedingungen für die Aufhebung einer Spielsperre

Sowohl für eine freiwillige wie auch für eine angeordnete Spielsperre gelten bei uns die gleichen Bedingungen zur Aufhebung, unabhängig davon, ob du vor Ort im Grand Casino Luzern oder online bei mycasino.ch gesperrt wurdest.

Der einzige Unterschied ist, dass ein Aufhebungsantrag für eine freiwillige Spielsperre gesetzlich frühestens nach 3 Monaten gestellt werden kann. Bei einer angeordneten Spielsperre kann ein Antrag auf Aufhebung unmittelbar nach Beginn der Spielsperre gestellt werden.

Laut dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) gelten die Spielsperren auf unbestimmte Zeit und können nur aufgrund eines Gespräches mit dem Sozialschutzverantwortlichen und einem externen Berater einer kantonal anerkannten Fachstelle aufgehoben werden. In diesem Gespräch musst du nachweisen können, dass die Gründe, die zur Spielsperre geführt haben, weggefallen sind. Die Ehepartner/-innen werden in den Aufhebungsprozess mit eingebunden und werden auch zum Gespräch eingeladen.

Antrag zur Aufhebung einer Spielsperre

So einfach kannst du die Aufhebung einer Spielsperre beantragen:

  • Lade das Antragsformular zur Aufhebung einer Spielsperre herunter.
  • Stelle die im Formular aufgeführten Unterlagen zusammen.
  • Sende das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der geforderten Unterlagen per E-Mail im PDF-Format oder per Post an die folgende Adresse:

    Grand Casino Luzern
    Customer Care
    Haldenstrasse 6
    6006 Luzern
    Schweiz

Wichtig: Nur wenn wir im Besitz aller geforderten Unterlagen sind, können wir deinen Antrag bearbeiten. Nach erfolgter positiver Prüfung deiner Unterlagen werden wir oder die kantonal anerkannte Fachstelle dich kontaktieren, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Sollten wir dein Gesuch zur Aufhebung der Spielsperre anhand der eingereichten Unterlagen negativ beurteilen, wirst du von uns schriftlich informiert.

Im Weiteren behalten wir uns bei Unvollständigkeit der Unterlagen vor, das Gesuch zur Aufhebung der Spielsperre nach einer Frist von drei Monaten nicht mehr weiterzuverfolgen, sodass die Spielsperre aufrechterhalten bleibt.